Das Arbeitsrecht zählt zum
						Zivilrecht und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und
						Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen)
						und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite. 
						
						Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer
						und Arbeitgeber außergerichtlich sowie vor Gericht. Unsere Tätigkeit erstreckt
						sich auf alle in Betracht kommenden Sachverhalte, wie insbesondere
						
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						Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
						
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						Ausspruch der Kündigung
						
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						Kündigungsschutzklage
						
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						Abfindung
						
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						Aufhebungsverträge
						
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						Befristung von Arbeitsverhältnissen 
						
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						Arbeitszeugnis
						
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						Vergütung
						
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						Urlaubsanspruch
						
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						Betriebliche Altersversorgung
						
						Sprechen Sie uns an, sollte Ihr
						Problemkreis nicht benannt sein. 
								