Die Angehörigen des öffentlichen
						Dienstes untergliedern sich in Beamte, Angestellte und Arbeiter, für die
						jeweils ein unterschiedliches Rechtsregime gilt. 
						
						Für die Beamten gilt das
						Beamtenrecht, für Angestellte und Arbeiter, die tarifvertraglichen Regelungen
						auf Bundes- und Landes- bzw. kommunaler Ebene (TVöD, TVL, VKA). 
						
						Die Beamten stehen in einem
						hoheitlich begründeten öffentlich rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu
						ihrem Dienstherrn, auf welches die besonderen Vorschriften des Beamtenrechts
						Anwendung finden. 
						
						Angestellte und Arbeiter stehen
						hingegen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur öffentlichen Hand als
						ihrem Arbeitgeber. Grundsätzlich unterliegen sie damit wie Privatarbeitnehmer
						dem gesetzlichen Arbeitsrecht. 
						
						Für Angestellte und Arbeiter des
						öffentlichen Dienstes ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Bei
						Rechtsstreitigkeiten zwischen Beamten und ihrem Dienstherrn ist der Verwaltungsrechtsweg
						eröffnet. 
						
						Typische Problemfelder im Bereich des
						öffentlichen Dienstrechtes sind: 
						
						-       
						Eingruppierung und Einstufung
						
						-       
						Die leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
						
						-       
						Fragen der Personalratstätigkeit
						
						-       
						Tarifrecht
						
						-       
						Urlaub und Verfall
						
						Wir bieten Ihnen gerichtliche und
						außergerichtliche Vertretung und Beratung im Beamtenrecht sowohl auf Seiten des
						Dienstherrn als auch auf Seiten des Beamten unter anderem zu:
						
						-       
						Verbeamtung (auf Lebenszeit, auf Widerruf, auf
						Probe)
						
						-       
						Laufbahnrecht
						
						-       
						Nebenbeschäftigung
						
						-       
						Entlassung
						
						-       
						Zurruhesetzung
						
						-       
						Disziplinarrecht
						
						-       
						Urlaubsrecht
						
						-       
						Welche Ansprüche bestehen bei einem Dienstunfall
						bzw. qualifizierten Dienstunfall?
						
						-       
						Konkurrentenschutz
						
						-       
						Zusammenspiel bei ruhendem Beamtenverhältnis und
						zivilrechtlichem Arbeitsvertrag (u. a. PostPersVG)
						
						Sprechen Sie uns an, sollte Ihr
						Problemkreis nicht benannt sein. 
								