Das Familienrecht als auch das
						Erbrecht sind jeweils Teilgebiete des sogenannten Zivilrechts. Das
						Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft,
						Familie und Verwandtschaft miteinander verbundener Personen.
						
						Das Erbrecht regelt die Umsetzung
						der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge nach dem Tod einer Person. 
						
						Wir beraten und vertreten Sie
						außergerichtlich und gerichtlich in allen familienrechtlichen und
						erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B.:
						
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						Kindesunterhalt
						
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						Umgang
						
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						Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
						
						-       
						Vermögensauseinandersetzung
						
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						Zugewinn
						
						-       
						Scheidung
						
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						Auseinandersetzung der Lebenspartnerschaft,
						welche Ansprüche bestehen?
						
						-       
						Gesetzliche Erbfolge
						
						-       
						Testamentarische Regelungen
						
						-       
						Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil
						
						Sollte Ihr Problemkreis nicht
						erfasst sein, sprechen Sie uns an. 
								