Das Sozialrecht zählt zum sogenannten öffentlichen Recht. Es umfasst alle Rechtsnormen, die der Absicherung sozialer Risiken, wie insbesondere Krankheit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit, etc. dienen. Das Sozialrecht umfasst im Kern alleine 12 Bücher, die neben ALG I und ALG II die gesetzliche Krankenversicherung umfassen, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, usw. 
  Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen: 
  -        Grad der Behinderung
-        Erwerbsunfähigkeit
  -        Berufskrankheit
  -        Wegeunfall
  -        Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit
  -        Ansprüche auf ALG I und ALG II (Hartz-IV)
  -        WBVG
  -        Pflegeversicherung
  Wir vertreten Sie als Privatperson als auch als Träger bzw. Leitung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. 
  Ist Ihr Problemkreis nicht benannt, sprechen Sie uns an.
								