Sozialrecht - Claudia Koyka | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht

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Das Sozialrecht zählt zum sogenannten öffentlichen Recht. Es umfasst alle Rechtsnormen, die der Absicherung sozialer Risiken, wie insbesondere Krankheit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit, etc. dienen. Das Sozialrecht umfasst im Kern alleine 12 Bücher, die neben ALG I und ALG II die gesetzliche Krankenversicherung umfassen, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, usw.
 
 
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen:
 
 
-        Grad der Behinderung

-        Erwerbsunfähigkeit
 
-        Berufskrankheit
 
-        Wegeunfall
 
-        Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit
 
-        Ansprüche auf ALG I und ALG II (Hartz-IV)
 
-        WBVG
 
-        Pflegeversicherung
 
 
Wir vertreten Sie als Privatperson als auch als Träger bzw. Leitung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
 
 
Ist Ihr Problemkreis nicht benannt, sprechen Sie uns an.
ADRESSE
Rechtsanwältin Claudia Koyka
An der Synagoge 3 – 5
50226 Frechen
Telefon: 02234-99330-40
Telefax: 02234-99330-44
© Claudia Koyka 2021

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