Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Ihr Recht als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Das Arbeitsrecht zählt zum Zivilrecht und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen) und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite.
Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich sowie vor Gericht.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht:
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Ausspruch der Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Abfindung
- Aufhebungsverträge
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Arbeitszeugnis
- Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Betriebliche Altersversorgung
Sprechen Sie uns an, sollte Ihr Problemkreis nicht benannt sein.

