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Beamtenrecht: Ihr starker Partner bei komplexen Anliegen


Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes untergliedern sich in Beamte, Angestellte und Arbeiter, für die jeweils ein unterschiedliches Rechtsregime gilt.


Für die Beamten gilt das Beamtenrecht, für Angestellte und Arbeiter, die tarifvertraglichen Regelungen auf Bundes- und Landes- bzw. kommunaler Ebene (TVöD, TVL, VKA).


Die Beamten stehen in einem hoheitlich begründeten öffentlich rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn, auf welches die besonderen Vorschriften des Beamtenrechts Anwendung finden.

Angestellte und Arbeiter stehen hingegen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur öffentlichen Hand als ihrem Arbeitgeber. Grundsätzlich unterliegen sie damit wie Privatarbeitnehmer dem gesetzlichen Arbeitsrecht.

Für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Beamten und ihrem Dienstherrn ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.


Typische Problemfelder im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes sind:

  • Eingruppierung und Einstufung
  • Die leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • Fragen der Personalratstätigkeit
  • Tarifrecht
  • Urlaub und Verfall
  • Kanzlei Claudia Koyka - Eine Frau unterschreibt ein Dokument, während sie mit einer Tasse Kaffee an einem Tisch sitzt.

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Wir bieten Ihnen gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Beratung im Beamtenrecht sowohl auf Seiten des Dienstherrn als auch auf Seiten des Beamten unter anderem zu:


  • Verbeamtung (auf Lebenszeit, auf Widerruf, auf Probe)
  • Laufbahnrecht
  • Nebenbeschäftigung
  • Entlassung
  • Zurruhesetzung
  • Disziplinarrecht
  • Urlaubsrecht
  • Welche Ansprüche bestehen bei einem Dienstunfall bzw. qualifizierten Dienstunfall?
  • Konkurrentenschutz
  • Zusammenspiel bei ruhendem Beamtenverhältnis und zivilrechtlichem Arbeitsvertrag (u. a. PostPersVG)


Sprechen Sie uns an, sollte Ihr Problemkreis nicht benannt sein.

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