Familienrechtliche Beratung
Familienrecht: Sensible Lösungen für Ihre Familie
Das Familienrecht als auch das Erbrecht sind jeweils Teilgebiete des sogenannten Zivilrechts. Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundener Personen.
Das Erbrecht regelt die Umsetzung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge nach dem Tod einer Person.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B.:
- Kindesunterhalt
- Umgang
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinn
- Scheidung
- Auseinandersetzung der Lebenspartnerschaft, welche Ansprüche bestehen?
- Gesetzliche Erbfolge
- Testamentarische Regelungen
- Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil
Sollte Ihr Problemkreis nicht erfasst sein, sprechen Sie uns an.

