Sozialrechtliche Beratung durch Kompetenz

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Sozialrecht


Das Sozialrecht zählt zum sogenannten öffentlichen Recht. Es umfasst alle Rechtsnormen, die der Absicherung sozialer Risiken, wie insbesondere Krankheit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit, etc. dienen. Das Sozialrecht umfasst im Kern alleine 12 Bücher, die neben ALG I und ALG II die gesetzliche Krankenversicherung umfassen, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, usw.

 

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen:

 

  • Grad der Behinderung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Berufskrankheit
  • Wegeunfall
  • Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit
  • Ansprüche auf ALG I und ALG II (Hartz-IV)
  • WBVG
  • Pflegeversicherung

 

Wir vertreten Sie als Privatperson als auch als Träger bzw. Leitung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

 

Ist Ihr Problemkreis nicht benannt, sprechen Sie uns an.

  • Kanzlei Claudia Koyka - Eine Gruppe von Geschäftsleuten sitzt an einem Tisch und liest Unterlagen.

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Wir sichern Ihr soziales Recht. Sprechen Sie mit uns!

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